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2014 und die Gesundheitskarte

Von 1. Januar an löst die elektronische Gesundheitskarte mit Foto die bisherigen Krankenkassen-Kärtchen ab. Die alten Ausweise verlieren zum Jahreswechsel ihre Gültigkeit – unabhängig von ihrem Ablaufdatum. Von an brauchen Ärzte die elektronische Variante mit Lichtbild, um eine Behandlung abrechnen zu können. Patienten werden vorerst aber auch noch mit der alten behandelt. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen vereinbarte mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung eine Übergangsfrist bis zum 30. September.

Also: Keine Sorgen machen, jeder mit einer alten wird natürlich noch behandelt.
Aber trotzdem: Noch bis Ende September muss man ein gültiges bei den Krankenkassen einreichen.

 

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