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Seit dem 19. Januar 2013 gilt, aufgrund einer EU-Richtlinie, ein neues Führerscheinrecht.
Grund genug, um mit Gerüchten auszuräumen und um Fragen zu beantworten:
Werden nun alle Führerscheine ungültig?
Nein, natürlich nicht. Alle vor dem 19.01.13 erworbenen Füherscheine bleiben von den Neuregelungen unberührt. Alte Ausführungen, rosa und grau, müssen jedoch bis ende 2032 umgetauscht werden.
Neuer Führerschein?
Auch hier: Nein. Wenn von „neu“ gesprochen oder geschrieben wird, werden die Führerscheine im Scheckkartenformat gemeint, die bereits seit 1999 ausgegeben werden.
Quelle: bundesdruckerei.de
Was ändert sich nun eigentlich?
Neu erworbene Führerscheine (nach dem 19.01.13) sind nur noch 15 Jahr gültig. Hierbei wird lediglich das Dokument als solches getauscht, um die Aktualität zu gewährleisten. Im Grunde genommen ist es nichts anderes wie das Verfahren das man vom Personalausweis her kennt.
Auch braucht man, bis auf Sondergruppen, wie Busfahrer oder Berufskraftfahrer, keine Gesundheitsprüfungen machen.
Ebenso gibt es Neuerungen in den Führerscheinklassen, hauptsächlich betrifft das aber die Zweiräder.
Für die Neuausstellung oder die Umschreibung benötigt man biometrische Passbilder. Also gilt hier auch:
Lächeln ist nicht verboten!
Mehr Infos gibt es unter:
Meldung Bundesministerium