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Passbilder – Fragen und Antworten vom Profi

Passbilder- Aufräumen mit Mythen

„Kennen Sie die Größe?“

„Ich denke da muss man ernst schauen!?!“

Fragen, die wir Fotografen jeden Tag oft hören.
Es ist jedoch an der Zeit, mit festgefahrenen Meinungen aufzuräumen und richtig zu stellen:
Was sind eigentlich biometrische Passbilder?

Das ist hinsichtlich der Körper- und Kopfhaltung, sowie der Positionierung des Kopfes im Bild vorgeschrieben. So müssen, z.B. die Augen in einen bestimmten Bereich des Passbildes positioniert sein.
Mit dieser Vereinheitlichung wird die elektronische Identifikation der Person erst möglich oder wird wesentlich erleichtert.

 

Sind Passbilder alle gleich?

Die von den geforderten biometrischen Passbilder entsprechen einheitlichen Anforderungen. So zum Beispiel sind alle Passbilder, mit Ausnahme für die Visa’s verschiedener Länder,  in der Größe 3,5×4,5 cm anzufertigen.
Ausgenommen sind ebenso Bilder für nichtbehördliche Ausweise, die nicht explizit die Anforderungen an biometrische Passbilder vorschreiben.
Die Art der geforderten Bilder für die Krankenkassenkarte unterscheidet sich je nach Krankenkasse.

 

Wie ist das nun mit dem ernsten Blick?

Auf keiner Mustertafel (hängt in allen Behörden, bei Fotografen oder ist im Internet abrufbar), steht geschrieben das man ernst schauen muss.
Lediglich wird ein neutraler Gesichtsausdruck gefordert. Solange man den Mund geschlossen hat, kann man also auf dem genau so dezent lächeln, wie es auf dem Musterbild der Bundesdruckerei Erika Mustermann macht.

 

Wie ist das mit Brillenträgern?

 

Wenn Sie eine tragen, dann brauchen Sie sie auch nicht absetzen. Wir als Fotografen achten jedoch darauf, das sich in der Brille kein reflektiert und das ihre Augen nicht von den Brillenrändern verdeckt sind. Träger von selbsttönenden Brillen müssen jedoch ein wenig warten, bis die Gläser wieder klar sind.

 

Aber was ist mit Kindern?
Seit 2006 wird der alte Kinderausweis nicht mehr ausgestellt, seit 2007 können nicht mehr in den Reisepass der eingetragen werden und seit Ende Juni 2012 sind die bisherigen Eintragungen in den Reisepass der Eltern ungültig.

Daher benötigen Kinder, ab Geburt, eigene Reisedokumente, in Form eines Kinderreisepasses, eReisepass oder eines Personalausweises.

Und da man Säuglingen und Kleinkindern nicht klarmachen kann, das sie den Mund geschlossen lassen und direkt in die schauen sollen, sind Abweichungen von den Vorgaben bis zum Ende des 6.Lebensjahres gestattet.

Sollten Sie Fragen zu Passbildern oder anderer Art haben, so wenden Sie sich ruhig an uns, wir beraten und helfen Ihnen gerne!

http://www.personalausweisportal.de

http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Sicherheit/PaesseAusweise/paesseausweise_node.html

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